§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen FITTRANS – Inh. Robin Fabio Kopmann, Westhafenstr. 1, 13353 Berlin (nachfolgend „FITTRANS" oder „wir") und dem Auftraggeber über Umzüge, Transporte, Möbelmontagen, Einlagerungen und Entsorgungen.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
Soweit diese AGB keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 407 ff. HGB (Frachtvertrag), die §§ 451 ff. HGB (Umzugsvertrag), die §§ 467 ff. HGB (Lagervertrag) sowie die Vorschriften des BGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir die Anfrage des Auftraggebers in Textform (E-Mail genügt) bestätigen oder mit der Ausführung der Leistung beginnen.
Angeboten liegt die vom Auftraggeber mitgeteilte oder bei einer Besichtigung festgestellte Menge und Beschaffenheit des Gutes zugrunde. Weicht der tatsächliche Umfang hiervon erheblich ab, sind wir berechtigt, das Entgelt entsprechend dem Mehraufwand anzupassen. Wir werden den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren, bevor der Mehraufwand entsteht.
Wird ein Kostenanschlag erteilt, gilt § 650 BGB. Zeichnet sich ab, dass die veranschlagten Kosten wesentlich überschritten werden, zeigen wir dies dem Auftraggeber unverzüglich an.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen schulden wir nicht.
Nicht im Grundpreis enthalten sind insbesondere, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: das Verpacken und Auspacken des Umzugsgutes, De- und Remontage von Möbeln, Elektro-, Sanitär- und Anschlussarbeiten, das Beantragen und Einrichten von Halteverbotszonen, der Einsatz von Außenaufzügen sowie Entsorgungsleistungen.
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Für deren Verhalten haften wir wie für eigenes Verhalten (§ 428 HGB).
§ 4 Preise, Zahlung, Verzug
Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach vollständiger Erbringung der Leistung fällig und ohne Abzug zu zahlen. Bei Aufträgen mit einem Auftragswert über «Betrag eintragen» EUR sind wir berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von «Prozentsatz eintragen» % zu verlangen.
Zahlungsarten: «Barzahlung bei Abnahme / Überweisung / EC-Karte — Zutreffendes eintragen».
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Verzugszinsen betragen gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).
Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht für Gegenrechte aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat rechtzeitig vor Beginn der Leistung mitzuteilen, wenn das Gut besondere Anforderungen stellt — insbesondere bei besonders schweren, sperrigen, zerbrechlichen oder wertvollen Gegenständen sowie bei erschwerten Zugangsverhältnissen (enge Treppenhäuser, fehlender Aufzug, weite Tragewege, eingeschränkte Anfahrt).
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Zufahrt und die Halteflächen an Be- und Entladestelle frei zugänglich sind. Ist eine Halteverbotszone erforderlich und haben wir deren Einrichtung nicht ausdrücklich übernommen, obliegt sie dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass sich kein Gut im Sinne des § 451d Absatz 1 Nummer 1 HGB (insbesondere Geld, Wertpapiere, Urkunden, Edelmetalle, Schmuck, Kunstgegenstände von außergewöhnlichem Wert) im Umzugsgut befindet, ohne dass dies vorher in Textform angezeigt und gesondert vereinbart wurde. Siehe hierzu § 11 dieser AGB.
Gefährliche Güter, insbesondere explosionsgefährliche, leicht entzündliche, ätzende, giftige oder radioaktive Stoffe, dürfen dem Umzugs- oder Transportgut nicht beigefügt werden.
Verpackt der Auftraggeber das Gut selbst, hat er für eine beförderungssichere Verpackung zu sorgen. Für Schäden, die auf unzureichender Verpackung durch den Auftraggeber beruhen, sind wir nach § 451d Absatz 1 Nummer 2 HGB von der Haftung befreit.
Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach und entstehen dadurch Mehraufwand oder Wartezeiten, können wir diese gesondert berechnen.
§ 6 Termine, Verzögerungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern sie in Textform bestätigt wurden.
Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben — etwa höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Verkehrsstörungen oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände — verschieben sich die Termine um die Dauer der Behinderung. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich.
Bei Überschreitung der Lieferfrist richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 431 Absatz 3 HGB und § 451e HGB.
§ 7 Kündigung und Stornierung
Der Auftraggeber kann den Vertrag nach § 415 HGB jederzeit kündigen. In diesem Fall können wir nach unserer Wahl entweder die vereinbarte Fracht, das Standgeld und etwaige Aufwendungen abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen oder ein Drittel der vereinbarten Fracht (Fautfracht).
Beruht die Kündigung auf Gründen, die unserem Risikobereich zuzurechnen sind, entfällt der Anspruch nach Absatz 1.
Wir empfehlen, eine Absage so früh wie möglich mitzuteilen — bei rechtzeitiger Absage können wir den Termin in der Regel anderweitig vergeben und verzichten dann auf die Fautfracht.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
§ 8 Haftung bei Umzugsverträgen
Wir haften für Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung sowie für die Überschreitung der Lieferfrist nach den §§ 451 ff. HGB.
Die Haftung für Verlust oder Beschädigung ist nach § 451e HGB auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird.
Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden auf einer Handlung oder Unterlassung beruht, die wir oder unsere Leute vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen haben (§ 435 HGB). In diesem Fall haften wir unbegrenzt.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt.
Eine weitergehende Haftungsbeschränkung zu Lasten von Verbrauchern ist nach § 451h HGB unzulässig und wird von uns auch nicht vereinbart.
Hinweis zur Transportversicherung
«Sofern eine Transport- oder Verkehrshaftungsversicherung besteht, sollte sie hier benannt werden — Versicherer, Deckungssumme und Umfang. Fehlt dieser Punkt, kann er ersatzlos entfallen; er darf aber nicht behauptet werden, ohne dass eine Versicherung tatsächlich besteht.»
Auf Wunsch vermitteln oder empfehlen wir eine zusätzliche Umzugsgutversicherung, die über die gesetzliche Haftungshöchstgrenze hinausgeht. Sprechen Sie uns vor Auftragserteilung darauf an.
§ 9 Haftung bei sonstigen Transporten
Bei Transporten, die keine Umzugsverträge im Sinne des § 451 HGB sind — insbesondere Möbel-, Kunst- und Pflanzentransporte für Unternehmen — haften wir nach den §§ 407 ff. HGB.
Die Haftung für Verlust oder Beschädigung ist nach § 431 HGB auf 8,33 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds) für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt.
Bei Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung nach § 431 Absatz 3 HGB auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.
Absatz 3 und 4 des § 8 dieser AGB gelten entsprechend.
§ 10 Besondere Haftungsausschlüsse
Nach § 451d HGB sind wir von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf einem der folgenden Umstände beruht:
- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Wertpapieren, Urkunden, Briefmarken, Münzen, Kunstgegenständen oder Sammlungen, sofern deren Beförderung nicht vorher in Textform vereinbart wurde;
- unzureichende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber;
- Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Auftraggeber;
- Beförderung von nicht von uns verpacktem Gut in Behältern;
- Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht, sofern wir den Auftraggeber auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und er auf der Durchführung bestanden hat;
- Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;
- natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, derzufolge es besonders leicht Schäden erleidet, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen.
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles auf einem dieser Umstände beruhen kann, wird vermutet, dass er darauf beruht.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin: Elektronische Geräte, Datenträger und Datenbestände sollten vom Auftraggeber vor dem Transport gesichert werden. Für den Verlust von Daten haften wir nicht, soweit der Auftraggeber keine zumutbare Sicherung vorgenommen hat.
§ 11 Wertvolle Gegenstände
Gegenstände von außergewöhnlichem Wert — insbesondere Schmuck, Edelmetalle, Bargeld, Wertpapiere, Urkunden, Sammlungen und Kunstgegenstände — nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform zur Beförderung an.
Wir empfehlen dringend, solche Gegenstände selbst zu transportieren.
Wird die Beförderung solcher Gegenstände vereinbart, ist ihr Wert vor Übernahme in Textform anzugeben. Eine gesonderte Vereinbarung über die Haftungshöhe (Wertdeklaration nach § 449 Absatz 2 HGB) kann getroffen werden; hierfür kann ein Zuschlag anfallen.
§ 12 Schadensanzeige und Verjährung
Bitte beachten Sie die folgenden Fristen — die Ansprüche erlöschen andernfalls.
Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind uns spätestens bei der Ablieferung des Gutes anzuzeigen (§ 451b Absatz 1 HGB). Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen.
Äußerlich nicht erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind uns innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen.
Wird der Schaden nicht rechtzeitig angezeigt, erlischt der Anspruch, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder Leichtfertigkeit im Sinne des § 435 HGB.
Ansprüche aus dem Vertrag verjähren nach § 439 HGB in einem Jahr. Bei Vorsatz oder bei einer Verletzung, die dem Vorsatz gleichsteht (§ 435 HGB), beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Gut abgeliefert wurde.
Wir empfehlen, Schäden bei der Abnahme gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu protokollieren und zu fotografieren.
§ 13 Einlagerung
Für die Einlagerung von Gut gelten ergänzend die §§ 467 ff. HGB (Lagergeschäft).
Die Lagerdauer und das Lagergeld werden gesondert vereinbart. Das Lagergeld ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus zu zahlen.
Der Zugriff auf eingelagertes Gut ist nach vorheriger Absprache und zu den üblichen Geschäftszeiten möglich. Für die Bereitstellung kann ein angemessenes Entgelt berechnet werden.
Wir haften für Verlust oder Beschädigung des eingelagerten Gutes nach § 475 HGB, sofern der Schaden nicht auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnten.
Der Auftraggeber hat uns unverzüglich mitzuteilen, wenn eingelagertes Gut besondere Lagerbedingungen erfordert.
Bei Zahlungsverzug von mehr als «Anzahl eintragen» Monaten sind wir berechtigt, das eingelagerte Gut nach vorheriger Androhung und Fristsetzung nach den §§ 371, 475b HGB zu verwerten.
§ 14 Montageleistungen
Möbelmontagen und Wandmontagen erbringen wir auf Grundlage eines Werkvertrages nach den §§ 631 ff. BGB.
Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten auf im Untergrund verlaufende Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Heizung) hinzuweisen. Für Schäden, die auf einer unterbliebenen oder unzutreffenden Auskunft beruhen, haften wir nicht.
Ist der Untergrund für die vorgesehene Befestigung ungeeignet, weisen wir den Auftraggeber darauf hin. Besteht er gleichwohl auf der Ausführung, erfolgt diese auf sein Risiko.
Bei Mängeln der Montageleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 634 ff. BGB. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach § 634a Absatz 1 Nummer 1 BGB in zwei Jahren ab Abnahme.
Für die Eignung und Vollständigkeit vom Auftraggeber beigestellter Möbel und Beschläge übernehmen wir keine Gewähr.
§ 15 Entsorgung
Übernehmen wir Entsorgungsleistungen, führen wir die überlassenen Gegenstände einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu.
Der Auftraggeber versichert, dass das zu entsorgende Gut keine gefährlichen Abfälle im Sinne des § 3 Absatz 5 KrWG enthält, insbesondere keine asbesthaltigen Materialien, Altöle, Chemikalien, Farben, Lösungsmittel oder Batterien, sofern dies nicht vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
Stellt sich nach Übernahme heraus, dass das Gut gefährliche Abfälle enthält, sind wir berechtigt, die Entsorgung zu verweigern und die Mehrkosten für die fachgerechte Entsorgung zu berechnen.
Mit der Übergabe zur Entsorgung überträgt der Auftraggeber uns das Eigentum an den betroffenen Gegenständen. Ein Anspruch auf Herausgabe oder auf Auskehrung eines etwaigen Verwertungserlöses besteht nicht.
Der Auftraggeber hat vor der Übergabe sicherzustellen, dass sich keine persönlichen Unterlagen, Datenträger oder Wertgegenstände im Entsorgungsgut befinden.
§ 16 Pfandrecht
Uns steht wegen aller Forderungen aus dem Vertrag ein gesetzliches Pfandrecht an dem in unserem Besitz befindlichen Gut zu (§§ 441, 464, 475b HGB).
Das Pfandrecht wird nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeübt, soweit der Auftraggeber Verbraucher ist.
Vor einer Verwertung werden wir dem Auftraggeber die Verwertungsabsicht androhen und eine angemessene Frist setzen.
§ 17 Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließt ein Verbraucher den Vertrag im Wege des Fernabsatzes (etwa telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular) oder außerhalb unserer Geschäftsräume, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach den §§ 312g, 355 BGB zu.
Nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Waren, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Ob diese Ausnahme im Einzelfall greift, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Wir räumen Verbrauchern das Widerrufsrecht daher vorsorglich ein.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Ausübung des Widerrufsrechts. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FITTRANS – Inh. Robin Fabio Kopmann, Westhafenstr. 1, 13353 Berlin, Telefon 030 3961060, E-Mail info@fittrans.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vorzeitiger Beginn der Leistung. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht (§ 357a Absatz 2 BGB). Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn wir diese vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 356 Absatz 4 BGB).
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
_______________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _____________________
Name des/der Verbraucher(s): _________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
_______________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: _______________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 18 Streitbeilegung
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 VSBG).
Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Ein Hinweis auf diese Plattform entfällt daher.
§ 19 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird (Artikel 6 Absatz 2 Rom-I-VO).
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
